was fehlt :
Werbeverbot für Glatzenkur. Der Bundesgerichtshof kann in Reklame für Eigenhaar-Transplantationen bei Männern mit Vorher-/Nachher-Abbildungen keinen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz erkennen: Anlagebedingter Haarausfall ist keine Krankheit und die Glatzenkur von daher kein Heilmittel.