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Archiv-Artikel

was fehlt

q , w, x. Ein türkisches Gericht wies die Klage eines Kurden ab, der sich von „Ferhat“ in „Qalferat“ umbenennen wollte. Im Zuge der Reformen zur EU-Kompatibilität hatte die Türkei kurdische Namen erlaubt. In diesem Fall erging das erste Urteil in einer Reihe ähnlicher Prozesse abschlägig, weil im 29-buchstabigen türkischen Alphabet ausgerechnet q, w und x fehlen. Irgendwie auch reformverdächtig.