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Mitleid bei der Justiz. Gefühle wurden einem Polizisten aus Rheinland-Pfalz jetzt richterlich verboten. Dieser hatte einen Verkehrsunfall aufgenommen, der von einer betrunkenen Autofahrerin verursacht worden war. Als er die Frau später wieder traf, empfand er Mitleid und schlug ihr vor, in der Unfallanzeige die nüchterne Beifahrerin als Verursacherin des Unfalls anzugeben. Gesagt, getan. Dazu das Oberverwaltungsgericht Koblenz: Ein Beamter, der seinen Gefühlen Vorrang vor seinen Dienstpflichten gebe, verliere das Vertrauen seines Dienstherren sowie der Allgemeinheit und könne grundsätzlich nicht im Polizeidienst bleiben. Freund und Helfer?

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