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was fehlt

Morgenruhe auf dem Lande. Wer glaubt, dem Lärm der Stadt entronnen zu sein, kann bitter enttäuscht werden. Jetzt ist es amtlich: Auf ländliche Stille gibt es keinen Rechtsanspruch. Die natürliche Gewohnheit des Hahnes hat Vorrang vor dem Bedürfnis eines Langschläfers. Das musste ein Münchner erfahren, der gegen den Hahn und 20 Hennen seines Nachbarn vor Gericht zog. Nach dem Umzug an den Stadtrand verklagte er den Betreiber der Hühnerfarm auf Entfernung des Hahns, da er sich durch das Kikeriki in der Morgenruhe gestört fühlte. Das Amtsgericht München befand naturverbunden, dass jede Hühnerhaltung selbstverständlich eines Hahns bedürfe.

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