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Schneiderhonorar. Wenig Sinn für Humor zeigte ein Karnevalsverein, dem seine Garde-Faschingskostüme nicht maßgenau passten. Der Verein zog vor Gericht, weil er das vereinbarte Honorar von 12.000 Mark nicht zahlen wollte. Das Landgericht Coburg gab den Klägern Recht. Es entschied, dass die Mängel dazu berechtigten, den Kauf der Kostüme rückgängig zu machen. Die Schneiderin, die die 17 Uniformen nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt hatte, muss sie nun zurücknehmen und kann sie höchstens noch an einen Kostümverleih spenden. Denn das Oberlandesgericht Bamberg, das sie angerufen hatte, bestätigte das Urteil des Landgerichts.

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