was fehlt ...: ... Bargeld
Das Leipziger Jobcenter kürzte einem Arbeitslosen das Geld – zu Unrecht, entschied ein Gericht. Weil das Jobcenter nicht zahlte, musste sich ein Gerichtsvollzieher darum kümmern ...
Es ist eine Geschichte, wie sie jeder erleben könnte: In Leipzig sollte ein Arbeitsloser einen Ein-Euro-Job antreten, als Sportassistent, Stundenlohn 1,25 Euro. Der Mann geht also zum Vorstellungsgespräch, hat aber keinen Lebenslauf dabei und wird deshalb weggeschickt und später abgelehnt: wegen seines „frechen Auftretens“ und wegen des fehlenden Lebenslaufes.
Das Jobcenter ist erbost: Der Mann habe den Lebenslauf absichtlich nicht mitgebracht, und er habe versucht durch sein Auftreten den Ein-Euro-Job zu verhindern. Strafe: Minus 30 Prozent des Regelbedarfs, 101,10 Euro. Ab sofort. Das Geld wird für Juni und Juli schon mal nicht ausgezahlt.
Dem widerspricht der Hartz-IV-Empfänger und bekommt vom Sozialgericht Recht. Das Jobcenter habe schon vorher zu prüfen gehabt, ob der Mann als Sportassistent arbeiten könne. Er habe deshalb dem neuen „Arbeitgeber“ keinen Lebenslauf vorzeigen müssen und berufe sich zu Recht auf den Datenschutz. Also: zweimal 101,10 Euro zurück, sofort. Doch das Jobcenter zahlt nicht schnell genug. Also holt sich unser Held einen Gerichtsvollzieher. Als der beim Jobcenter anrief, kam eine Jobcenter-Mitarbeiterin vorbei und brachte das Geld persönlich. (lrs)
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