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  • 25.8.2014

was fehlt ...

... das intellektuelle Konzept

Wer hat denn nun eigentlich die Rechte an den Selfies des in die Kamera grinsenden Affen? Er selbst jedenfalls nicht, wie jetzt auch die US-Copyrightbehörde in ihren aktuellen Richtlinien zum Urheberrecht äußerte. Das Urheberrecht, so heißt es in diesen, sei auf „originale intellektuelle Konzepte“ des Autors beschränkt. Beispiele, bei denen es nicht greift, sind auch aufgeführt. Ganz oben: „Ein von einem Affen aufgenommenes Foto“ und „ein von einem Elefanten gemaltes Gemälde“. Die Behörde spricht Tieren und Pflanzen insgesamt das Recht an eigenen Werken ab. 2011 hatte ein Makak in Indonesien dem Fotografen David Slater seine Kamera geklaut und sich damit einige Male selbst fotografiert. Wikipedia und der Kamerabesitzer stritten sich anschließend um die Urheberrechte an den Bildern, nachdem Wikimedia die Bilder in seine Sammlung von frei verwertbaren Bildern aufnahm und sich weigerte, sie daraus zu entfernen – zum Ärger des Fotografen. Der bestand auf das Urheberrecht an den Affen-Selbstportraits, da die Aufnahmen mit seiner Kamera geschossen worden waren. Wikipedia sprach ihm dieses ab – weil der Affe selbst, und nicht Slater, auf den Auslöser gedrückt hatte. Die Rechte an den Affen-Selfies bleiben also weiterhin ungeklärt. Da hinter den Aufnahmen vermutlich kein von dem Affen erdachtes „intellektuelles Konzept“ steht, gehören die Fotos auch nicht ihm. Gemäß der US-Copyrightbehörde können übrigens auch „göttliche oder übernatürliche Wesen“ kein Urheberrecht beanspruchen. (taz)