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Archiv-Artikel

wahlanfechtung

Um ein Wahlergebnis anzufechten, muss laut Landeswahlgesetz der Name der Person bekannt sein, die ohne Wahlberechtigung gewählt hat. Und es darf nicht auszuschließen sein, dass ohne Abgabe dieser Stimmen die Mandate im Landtag anders verteilt worden wären.

Das Risiko der Wahlannullierung ist umso höher, je knapper die Wahl ausgeht. Anfechten können Parteien oder einzelne Wahlberechtigte. Ob eine Anfechtung angenommen wird oder nicht, bestimmt der neu gebildete Landtag.