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Archiv-Artikel

waffengesetz Jobs helfen, Verbote kaum

Das Waffengesetz wird verschärft. Im Klartext: Die Altersgrenzen für Waffenbesitz werden heraufgesetzt. In der Hoffnung, dass ein 18-jähriger Jäger besser zwischen Tier und Mensch trennen kann als ein 16-jähriger. Dass ein 21-jähriger Sportschütze die Zielscheibe besser von einer lebenden Person unterscheiden kann und dass ein 25-Jähriger, der eine Waffe kaufen will, sich geistig tatsächlich dazu eignet. Komplett verboten wurden lediglich Wurfsterne, einige Messer und Pumpguns. Dies nur, so die nahe liegende Vermutung, weil Messerwerfen noch keine sportliche oder berufliche Disziplin ist.

Kommentar von WALTRAUD SCHWAB

Das Repertoire der Politiker, mit dem sie einem Problem zu Leibe rücken, mag begrenzt sein. Ein Grund dafür: Ministerien tun sich schwer, ressortübergreifend zu denken. Gewaltkriminalität aber sollte nicht nur in die Zuständigkeit des Innenministers und der Polizei fallen, die das Gesetz begreiflicherweise befürwortet. Ihre Bekämpfung sollte Querschnittsaufgabe sein. Schon die Altersheraufsetzung zeigt: Prävention gegen Gewaltkriminalität setzt vor allem bei Jugendlichen an, denn die Zunahme der Kriminalität geht auf ihr Konto.

Problem erkannt, Problem gebannt? Weit gefehlt. Studien aus England belegen: Als gewaltbereiten Jugendlichen Jobs gegeben wurden, ging die Kriminalität nennenswert zurück. In einer Stadt wie Berlin schreit dies nach Nachahmung. Jugendlichen, auch gewaltbereiten, muss eine reelle Chance gegeben werden, in der Gesellschaft anzukommen. Es muss mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze für sie geben. Insbesondere die überbordende Arbeitslosenlosenquote bei Jugendlichen aus Migrantenfamilien – über 50 Prozent – verweist auf ein gesellschaftliches Versagen, das mit einer höheren Altersbeschränkung für Waffenbesitz nicht bereinigt ist.

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