verboten :
Guten Tag, meine Damen und Herren.
Die Sozialreformen im Rahmen der Agenda 2010 werden endlich von Gerichten überprüft und zurückgenommen. Höchstrichterlich wurde jetzt entschieden: Beamte des Sozialamtes dürfen keine Schusswaffen mehr tragen.
Konkret urteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz über die Verlängerung des Waffenscheines für einen Beamten, der für die Betreuung von Asylbewerbern in der pfälzischen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land zuständig ist. Weil er bedroht wurde, hatten ihm seine Vorgesetzten erlaubt, eine Waffe mit sich zu führen. Jetzt muss er sie wieder abgeben.
Das Koblenzer Gericht forderte die Gemeinde auf, die Arbeitsweise des Beamten zu ändern. Bei möglichen Konfliktsituationen müsse der Dienstherr andere Schutzvorkehrungen treffen.
verboten ahnt, welche Schutzvorkehrung am wirksamsten wäre:
Einfach mehr Stütze auszahlen.