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Archiv-Artikel

unterm strich

Die Bundesregierung hat sich entschlossen, endlich das Unesco-Übereinkommen über Maßnahmen zum Kulturgüterschutz vom 14. November 1970 (!) zu ratifizieren. Kulturstaatsministerin Christina Weiss wird dem Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr vorlegen. Sie zeigte sich zuversichtlich, das Verfahren zügig abzuschließen: „Das kulturelle Erbe eines jeden Volkes ist ein wesentliches Element seines Selbstverständnisses und bedarf des Schutzes gegen Zerstörung, Diebstahl und illegale Ausfuhr. Als Kulturnation mit umfassenden internationalen Beziehungen darf sich Deutschland nicht länger den Zielen des Übereinkommens verschließen.“

Zur Vorbereitung des Gesetzes will die Ministerin zum einen die im Bereich der Europäischen Union geltenden Regelungen und Verfahren zur Rückführung unrechtmäßig ausgeführter Kulturgüter, die im Kulturgüterrückgabegesetz geregelt sind, auch auf Herausgabeansprüche zwischen den Vertragsstaaten des Unesco-Übereinkommens erstrecken. Zweitens soll die Einfuhr von unrechtmäßig aus Vertragsstaaten des Unesco-Übereinkommens ausgeführten „nationalen Kulturgütern“ nach Deutschland verboten werden. Drittens sollen Rechtsgeschäfte über unrechtmäßig in die Bundesrepublik Deutschland verbrachtes „nationales Kulturgut“ anderer Staaten unwirksam sein, viertens der Kunst- und Antiquitätenhandel und das Versteigerergewerbe verpflichtet werden, über Herkunft und Verbleib der Kulturgüter Aufzeichnungen zu führen. Allerdings soll das Gesetz seine Wirkungen nur für die Zukunft entfalten und mit der Ratifizierung des Unesco-Übereinkommens in Kraft treten. Die Länder sind nun aufgefordert, zu diesen Eckpunkten Stellung zu nehmen.