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Gestorben ist der spanische Schauspieler Agustín González: Er war einer der beliebtesten Darsteller Spaniens. Wie aus Familienkreisen bekannt wurde, erlag er am Sonntag im Alter von 74 Jahren in Madrid den Folgen einer Lungenentzündung. Er hatte in über 180 Filmen vor der Kamera gestanden. Zeitweise gehörte er zu den meistbeschäftigten Darstellern, wenn auch oft nur in Nebenrollen: Er arbeitete zusammen mit Regisseuren wie Carlos Saura, Juan Antonio Bardem oder Mario Camus und wirkte in vielen TV-Filmen und Theaterstücken mit.
Der nach dem Zweiten Weltkrieg nach Russland verschleppte Silberschatz der Familie von Anhalt wird nach Deutschland zurückkehren. Als eine „Geste des guten Willens“ bezeichnete Kulturstaatsministerin Christina Weiss in Berlin diese Ankündigung. Es sei davon auszugehen, so ein Ministeriumssprecher, dass der wertvolle Silberschatz noch in diesem Jahr in den Besitz der Familie zurückkehre, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt wurde. Die Rückgabe dürfte sich weitgehend unkompliziert gestalten: Da der Schatz aus Privatbesitz geraubt wurde, falle er nicht unter das russische Beutekunstgesetz, sodass die Rückgabe nicht vom russischen Parlament genehmigt werden müsse.
Diese Entscheidung ist ein Ergebnis der deutsch-russischen Regierungskonsultationen im Dezember. Dort seien Arbeitsgruppen für den Bereich der Beutekunst vereinbart worden, die in diesem Jahr erstmals zusammentreten sollen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe auf russischer Seite hatte der russischen Regierung vorschlagen, den Silberschatz nach Deutschland zurückzugeben. Darum besteht nun die Hoffnung, dass dies noch vor oder während der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag des Kriegsendes geschieht. Die Familie des Herzogs von Anhalt hatte den aus 18 Stücken bestehenden Schatz seit dem 17. Jahrhundert gesammelt. Er wurde im Dessauer Schloss aufbewahrt und gegen Kriegsende nach Russland gebracht. Derzeit befindet er sich in der Eremitage in Sankt Petersburg.
Die Mehrheit der Beutekunst fällt aus russischer Sicht unter das Duma-Gesetz: Deren Rückgabe muss zunächst vom russischen Parlament genehmigt werden.