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Der Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs soll wie geplant im Mai beginnen. Richter Arun Subramanian lehnte am Freitag einen Antrag von Anwälten des wegen Sexhandels und weiterer schwerer Straftaten angeklagten Combs ab, das Verfahren um zwei Monate zu verschieben. Die Argumentation der Verteidigung, dass die Zeit zur Vorbereitung auf den Prozess nicht ausreiche, sei nicht nachvollziehbar, sagte der Richter. Er verwies darauf, dass Combs inzwischen von vier Anwaltskanzleien vertreten werde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, mehrere Frauen und Männer sexuell missbraucht und mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sexpartys genötigt zu haben. Zudem soll er ein kriminelles Unternehmen geschaffen haben, das Verbrechen wie Sexhandel, Zwangsarbeit, Entführung, Brandstiftung, Bestechung und Behinderung der Justiz begangen habe. Combs bestreitet alle Vorwürfe. Bei einer Anhörung am Montag vor dem zuständigen Bundesgericht in New York wies er auch zwei neue Anklagepunkte zurück. US-Ermittler hatten die Anklageschrift Anfang April um zwei weitere Punkte erweitert. Demnach geht es um einen weiteren Fall von Sexhandel sowie einen weiteren Fall, in dem eine Frau zum Zwecke der Prostitution mit einem Fahrzeug befördert worden sein soll. Erste Vorwürfe gegen Combs waren aufgekommen, nachdem seine Ex-Freundin, die Sängerin Casandra „Cassie“ Ventura, den Musiker 2023 wegen jahrelanger Misshandlungen und Vergewaltigung verklagt hatte. Beide einigten sich kurz darauf auf einen Vergleich. Seither reichten zahlreiche weitere Frauen und auch Männer Klagen gegen den Rapper wegen schwerer Missbrauchsvorwürfe bis hin zur Vergewaltigung ein.

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