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Archiv-Artikel

unterm strich

Eines hat die Arbeitsmarktrefom erreicht: Wir haben ein neues Zentrum für Schildbürgerstreiche. Die Job-Center tun sich mit ungewöhnlichen Erkenntnissen hervor: zum Beispiel dass Künstler potenziell reich sind. Die Agentur für Arbeit im Job-Center Berlin-Tempelhof-Schöneberg musste einen Entscheid zurücknehmen, zwei Künstlern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, das Arbeitslosengeld II zu streichen. Die betroffenen Künstler, beide Mitglieder des Bund Bildender Künstler (bbk), hatten unter Inanspruchnahme des bbk-Rechtsschutzes glücklicherweise sofort das Sozialgericht eingeschaltet. Als Begründung für seinen Bescheid hatte das Job-Center angegeben, dass selbstgeschaffene Kunstwerke verwertbares und einzusetzendes Vermögen seien.

Diese Feststellung steht aber in einem großen Gegensatz zur Lebensrealität vieler Künstler, die ALG II gerade deshalb beantragen müssen, weil sie vom Verkauf ihrer Werke nicht leben können. Bernhard Kotowski, Geschäftsführer des bbk Berlins, dazu: „Der vorliegende Fall zeigt, dass die Job-Center klare Vorgaben für den Umgang mit Künstlern brauchen. Es kann nicht vom Engagement der Betroffenen und ihrer Interessensverbände abhängen, ob erfolgreich verhindert werden kann, dass Künstlern die Zahlung von ALG II verwehrt wird.“