unterm strich :
Grass schlägt zurück. Oder besser seine Anwälte. Erwirkt haben sie eine einstweilige Verfügung gegen die „FAZ“. Diese druckte am 29. September zwei Briefe ab, in denen der umtriebige Schriftsteller vor rund 50 Jahren dem damaligen Wirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller dringlich anriet, seine NS-Vergangenheit offenzulegen. Karl Schiller (1911–1994) war Mitglied der SA sowie der NSDAP. Grass sieht mit der FAZ-Publikation nicht nur seine Persönlichkeitsrechte verletzt, sondern auch gleich die guten Sitten des Journalismus „verhunzt“. Die FAZ hingegen findet, dass die Öffentlichkeit von den Ratschlägen Grass’ in Kenntnis gesetzt werden sollte. Das stehe über den Persönlichkeitsrechten des Schriftstellers.
Die Richter ihrerseits erklärten, dass es sich bei den Briefen um keine „hochgeistigen Erzeugnisse literarischer Prägung“ handeln müsse, damit sie als individuelle Schöpfung gelten können und damit unter das Urheberrecht fallen. Darauf kontert die FAZ etwas lahm, dass persönliche Briefe wohl eher nicht an Dienst-, sondern an Privatadressen geschickt werden. Außerdem seien sie keineswegs die ersten, die sich der Grass’schen Sorge um den korrekten Umgang mit Verstrickungen im Dritten Reich annähmen. Ein Student habe das im Rahmen einer Dissertation schon vor ihnen getan. Ob das wirklich ein schlagkräftiges Argument ist, wird man sehen. Die Schlammschlacht um die Glaubwürdigkeit eines deutschen Schriftstellers jedenfalls geht munter weiter.
Gestern eröffnete das Internationale Frauenfilmfestival in Dortmund/Köln. Bis Sonntag werden mehr als 100 Filme aus 22 Ländern gezeigt. Die Fusion des renommierten Festivals „femme totale“ (Dortmund) und „feminale“ (Köln) erklärt sich aus den Geldnöten der Städte.