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Archiv-Artikel

universitäre großeinheiten

Von WEI

Vom nächsten Sommersemester an sollen die Universität und die HAW in Fakultäten gegliedert werden. Die Uni soll ihre 18 Fachbereiche zu sechs Einheiten bündeln, die HAW ihre 13 Fachbereiche zu vier. Der Senat verspricht sich davon „verbesserte Flexibilität, Entscheidungskompetenz und Innovationsfähigkeit“. Die Fakultätenbildung folgt einer Empfehlung der Dohnanyi-Hochschulkommission. Seinen entsprechenden Gesetzentwurf hat der CDU-Senat gestern an die Hochschulen zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Bürgerschaft soll das Gesetz im Dezember verabschieden.Durch die Fakultätenbildung wird die Selbstverwaltung der Hochschulen abgebaut. Die bisherigen Fachbereichs- und Institutsräte werden abgeschafft, übrig bleiben das Dekanat und der neue Fakultätsrat. Dem Dekanat obliegen exekutive und planerische Aufgaben, zudem wacht es über Personal und Etat. Der Fakultätsrat, in dem neben Dozenten auch ein Studierender sitzt, hat die Satzungskompetenz etwa für Prüfungsordnungen und das Auswahlverfahren.Die Uni-Leitung verspricht sich davon stärkere Autonomie in der Hochschule und mehr fächerübergreifende Lehre. Der AStA sieht die neue Struktur äußerst kritisch. Wie Vorstand Stefan Kühn warnt, würden durch den Gremienabbau Beteiligungsmöglichkeiten für Studierende wie Dozenten eingeschränkt. „Das ist eine klare Entdemokratisierung.“ WEI