piwik no script img

union gegen trittin

Nur eine Empfehlung

Der CDU-Antrag, im Bundestag über die Entlassung Trittins abzustimmen, macht hellhörig: Ist die Aktion überhaupt mit dem Gesetz vereinbar? Nach Artikel 64, Abs. 1 des Grundgesetzes wird ein Minister ja vom Bundeskanzler vorgeschlagen, dann vom Bundespräsidenten ernannt und auch von diesem entlassen. Minister werden also nicht gewählt – demnach können sie auch nicht vom Bundestag wieder abgewählt werden.

Die Bundestagsabstimmung ist allenfalls ein symbolischer Akt, ein Sympathiebarometer für Trittin. Politische oder rechtliche Konsequenzen ergeben sich nicht daraus. Deshalb heißt es in dem Antrag der CDU auch: „Der Deutsche Bundestag fordert den Bundeskanzler auf ..., dem Bundespräsidenten die Entlassung des Bundesministers für Umwelt ..., Jürgen Trittin, vorzuschlagen.“ Ein entsprechender Beschluss hätte also lediglich empfehlenden Charakter. AHO

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen