und heute: ... klärt sich eine Flüchtlingsfrage
Darf ein Hotel im Harzer Ferienort Hahnenklee weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden? Mit dem Widerspruch der Betreibergesellschaft gegen ein gerichtliches Verbot befasste sich am Montag bereits das Amtsgericht Goslar –das Ergebnis soll es heute geben. Vor rund drei Wochen waren knapp 260 Menschen in dem Hotel untergekommen. Daran stießen sich aber Miteigentümer, woraufhin das Gericht verfügte: Es mangelt an einer rechtlichen Grundlage zur Belegung des Hauses mit Flüchtlingen. Dagegen wiederum geht die Betreibergesellschaft vor.
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