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thüringen

Präventiv lauschen

In Thüringen soll der Polizei zum ersten Mal die präventive Überwachung der Telekommunikation erlaubt werden. Heute wird der Landtag das Polizeigesetz des Landes entsprechend ändern. Bisher darf die Polizei Telefone nur nach einer Straftat abhören. Im so genannten G-10-Gesetz ist zwar auch eine präventive Telefonüberwachung vorgesehen, aber nur für Staatsschutzdelikte und nur durch die Verfassungsschutzbehörden. In den Polizeigesetzen der Länder gibt es bisher keine Befugnisse für die Kontrolle der Telekommunikation. Konkret sind in Thüringen für die polizeiliche Gefahrenabwehr neu vorgesehen: Abhören von Telefonaten, Mitlesen von E-Mails, Feststellen von Verbindungsdaten und Ort des Telefonats. Die Maßnahmen können bundesweit angewandt werden, wenn die Gefahr in Thüringen droht. CHR

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