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thema des tages

Prostitution nach Recht und Gesetz

Prostitution galt bis zum 1. Januar 2002 als nicht strafbar, aber sittenwidrig. Laut einem Reichsgesetz von 1901 widersprach der Beruf dem „Anstandsgefühl der recht und billig Denkenden“. Die Gesetzesnovelle der rot-grünen Bundesregierung ermöglicht Prostituierten jetzt Arbeitsverträge und Sozialversicherungen. Fraglich bleibt, ob damit auch die Zuhälterei legalisiert wurde. Der Gesetzestext bleibt hier unklar. Weitere Mängel: Das Gesetz schützt nur volljährige Prostituierte. Die Sperrgebietsverordnung bleibt bestehen. In Berlin wurde sie jedoch nie angewandt. Auch das Werbeverbot für Prostituierte gilt weiter. Viele Verlage schalten dennoch Inserate, verlangen aber hohe Gebühren. Ausländische Prostituierte können trotz Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ausgewiesen werden. Während der ersten fünf Jahre in Deutschland gilt „gewerbsmäßige Unzucht“ als Abschiebegrund.