: taz und NDR nicht zu verwechseln
HAMBURG taz ■ Eine „mittelbare Verwechslungsgefahr“ zwischen den NDR-Fernsehnachrichten „Tagesschau“ und der taz-Kolumne „die tagesschau“ besteht nicht. Das stellte gestern das Landgericht Hamburg fest.
Der NDR klagte dort gegen die Verwendung des Wortes „tagesschau“. Er hatte zuvor die einstweilige Umbenennung (in „verboten“) erzwungen. Die Richter ließen Verwunderung erkennen über die Verbissenheit, mit der der Sender eine taz-Kolumne bekämpft, die sich der Absurdität der Welt widmet bzw. „Unfug“ (die Richter) sei. Eine Beleidigung liege nicht vor, ob der Markenschutz gelte, sei zu klären. Das Urteil fällt am 29. 11. „Höchste Zeit, dass ‚verboten‘ wieder ‚tagesschau‘ heißt“, sagte taz-Geschäftsführer Kalle Ruch.
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