: taz intern
taz darf weiter aus Mails zitieren
Die taz darf auch weiterhin gegen den Willen eines Burschenschaftlers aus dessen Mails zitieren. Das befand das Landgericht Braunschweig am Mittwoch. Der Burschenschaftler Rudolf Sch., der der erzkonservativen „Karlsruher Burschenschaft Tuiskonia“ angehört, hatte beantragt, dies per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagen zu lassen. Er sah seine Privatsphäre dadurch verletzt.
Zuvor hatte die taz im Juli berichtet, dass extrem rechte Burschenschaftler einen Putsch in einem mächtigen Dachverband der Vereinigungen planten. Dabei zitierte die taz auch direkt aus E-Mails, die dies belegten. Dies wollte einer der Verfasser der Mails nun unterbinden.
Nach einer mündlichen Verhandlung folgte das Landgericht Braunschweig dagegen am Mittwoch der Auffassung der taz. Das Gericht argumentierte, es bestehe ein öffentliches Interesse an dem Vorgang. Der Urheber der Mails sei außerdem hinreichend anonymisiert worden, sodass sein Anliegen nicht gerechtfertigt sei. Die taz begrüßte die Entscheidung. Der Kläger kann gegen diesen Beschluss noch Berufung einlegen sowie eine Hauptklage erheben.