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Archiv-Artikel

südwester Bienenschiss

Ob er wohl weiß, was er sich da aufgehalst hat, der Gesetzesbrecher? Einer Hamburger Imkerin hat er sechs Bienenvölker gestohlen und sicher nicht weiter gedacht als bis zum nächsten Honigbrot, das Schleckermaul. Bald wird er sich wundern, wenn die Nachbarsfrau vor der Tür steht. Ja, die Frau mit der schönen weißen Wäsche, die jetzt leider voller Bienenschiss ist, wird Schadensersatz fordern. Das ist ihr gutes Recht. Man lese im BGB unter Paragraf 961–963 nach. Da steht übrigens auch, dass ein Imker, der seinen Bienenschwarm verfolgt, jedes Grundstück betreten darf. Aber damit wollen wir jetzt keine weiteren Grenzüberschreitungen propagieren.