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südwesterRechtsstäbchen

Frohe Kunde für distinguierte Mannsbilder: Bart und Mütze dürfen alle Fischgericht-Anbieter zur Reklame nutzen. Gescheitert ist der Hamburger Tiefkühlkosthersteller Iglo mit dem Versuch, eine gefühlt irreführende Werbefigur verbieten zu lassen. Iglo zufolge kopiere der Cuxhavener Konservenkonzern Appel den seit Jahrzehnten Fischstäbchen verhökernden „Käpt’n Iglo“. Das Gericht sah’s anders: Die Mützen beider Werbemänner seien zwar von maritimer Anmutung – aber die eine Kapitäns-, die andere Elblotsenmütze; auch trage der Appel-Mann feineren Zwirn. Den südwester überrascht diese Detailliebe, denn sie kommt vom Lederhosen-, pardon, Landgericht in München.

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