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südwesterNicht-Staatsknete

Ein Anhänger der sogenannten Reichsbürger aus Bremen hält sich für einen Kriegsgefangenenim eigenen Land und fordertdeshalb vom Staat einen Soldatenlohnvon knapp 2.000 Euro brutto im Monat – vergeblich. Daraufhin klagte er vor dem Sozialgericht. Dieses erklärte sich jedoch für nicht zuständig und stellte ihm Gerichtskosten in Höhe von fast 12.000 Euro in Rechnung. Die Höhe ergebe sich aus der geltend gemachten Besoldung. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden. Und wenn er da Recht bekommt? Dann kann er das Urteil nicht anerkennen. Ist schließlich die Justiz eines Staates, der gar nicht existiert …

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