stadtverplanung: Beliebige Ziele zum Selbstzweck
Ruhmreich ist etwas anderes. Die dürftige Vorstellung des Oberbaudirektors wirft Fragen auf. Zuvörderst die, welche Stadt er den HamburgerInnen dereinst zu hinterlassen gedenkt.
Kommentarvon SVEN-MICHAEL VEIT
Wenn Architekten öffentlich Ordnungsprinzipien in der Stadtplanung ein- und Beliebigkeit beklagen, ist das ein klares Warnsignal. Zielvorstellungen zu formulieren, ist die wichtigste Aufgabe behördlicher Stadtentwicklung, und deren Definition darf sich eben nicht erschöpfen in Vorgaben über Baumaterialien. Sie sind nicht mehr als Mittel zum Zweck, den es zu bestimmen gilt.
Eine Debatte über eine gläserne oder eine steinerne Stadt wäre in der Tat unsinnig. Architektur darf nicht zum Selbstzweck degenerieren. Der Konsens muss bestehen in der Bewahrung und Weiterentwicklung einer sozialen Stadt, denn sie hat für Menschen errichtet zu werden.
Der Druck ist zwar immens, unter dem die Stadtplanung in Hamburg steht. Von Investoren, die es gewohnt waren, wie in der City Süd Gigantomanie in Beton gießen zu dürfen, wo es ihnen beliebt. Und von Politikern, die mit Erlösen aus der Hafen-City Projekte wie Altenwerder finanzieren wollen, und somit die Preise selbst in die Höhe treiben.
Ohne Frage ein Spannungsfeld, in dem der Realisierung lebendiger Quartiere Grenzen gesetzt sind. Aber nicht so eng, dass ein Oberbaudirektor seine Selbstbeschränkung auf Fassadengestaltung und Geschosszahlen als baukulturelle Vision anzupreisen wagen darf.
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