so wird das neue jahr: veränderte verkehrsgesetze:
Wie jedes Jahr ändern sich auch diesmal einige Verkehrsgesetze. Deshalb hier kurz die wichtigsten Neuerungen für alle Autobesitzer: Fahrzeuge dürfen vom 1. Januar 2001 an nur noch von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es zählt der Tag der Zeugung, der mit einem Stempel in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden muss. Des Weiteren tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Gebrauch von Winterreifen betrifft. Sommerreifen werden von den Behörden als Winterreifen akzeptiert, wenn diese zwölf Wochen lang in einer Badewanne mit Grobsäure behandelt wurden. Allerdings gilt diese Regelung nur bis zu einer Schneehöhe von 28 Zentimetern. Dritte wichtigste Neuerung: Fahrzeuge dürfen künftig nicht mehr vom Beifahrersitz aus gesteuert werden. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Fahrzeugführer rauchen möchte, aber kein Feuer zur Hand hat, so dass er in den Fußraum abtauchen muss, um sich mit Hilfe eines Kurzschlusses an den Drähten die Zigarette zu entzünden. Allzeit gute Fahrt wünscht die Wahrheit.
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