richtigstellung zum Artikel „Versorgung abgelehnt“ in der taz vom 25. Juli 2016 :
Die DAK lässt uns wissen, dass die Qualität von Blindenführhundschulen durch spezielle Verträge gesichert und geregelt ist, die für den Verband der Ersatzkassen (VdEK) geschlossen wurden. Grundlage ist das geltende und verbindliche Hilfsmittelverzeichnis. Danach sind insbesondere Herkunftsnachweise für den Hund zu führen. Die persönlichen Anforderungen an die Hundetrainer sind ausführlich normiert, ebenso wie die Auswahl und Ausbildung der Hunde und die Einweisung des künftigen Führhundhalters mit abschließender „Gespannprüfung“. Damit ist es nicht richtig, dass die DAK Hunde aus Osteuropa, gar Straßenhunde zu Dumpingpreisen kauft, wie in unserem Text „Versorgung abgelehnt“ vom 25. Juli 2016 behauptet wird.
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