piwik no script img

Archiv-Artikel

nordpol: Rosige Zeiten

Ab September wird alles besser: Die Bundestagswahl naht, und täglich gibt es neue Versprechungen. Auch hier bei uns. Die taz nord freut sich mit Ihnen auf rosige Zeiten.

„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt es, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben die präventive Telefonüberwachung als Mittel der Terrorbekämpfung zu effektivieren“ sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, gestern in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die niedersächsische Polizei künftig nicht mehr ohne konkreten Tatverdacht Telefongespräche abhören darf. Begründung: Es gehe um die „richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“. Woraufhin CDU/CSU-Terrorbekämpfer Koschyk einfiel, dass „diese Balance Grundlage des Anti-Terror-Konzepts“ der CDU/CSU sei. Nun gibt es dieses Konzept aber schon länger als das gestrige Urteil und wir erkennen: Die CDU zieht mit hellseherische Fähigkeiten in ihren Terrorkampf – und Karlsruhe hat nicht mal was dagegen.