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Archiv-Artikel

nicht vergessen ...

die Schulden zu bezahlen, auch wenn der Gläubiger das Land Mecklenburg-Vorpommern ist! Denn künftig lohnt sich schon das Erstellen der Mahnbescheide: Bislang hatten die den Flächenstaat durchschnittlich 1,78 Euro das Stück gekostet, weil sie manuell in den Amtsgerichten bearbeitet wurden. Künftig aber wird das in Hamburg elektronisch erledigt. Dort bedeutet jedes Mahnverfahren laut dpa einen Reingewinn von 8,33 Euro. Der Staatsvertrag, der diese Kompetenz auf den Stadtstaat überträgt wurde gestern vom Landtag in Schwerin abgesegnet. Vergangene Woche hatte bereits die Hamburgische Bürgerschaft zugestimmt.

Gewinne abschöpfen will auch die Hansestadt Lübeck – und das macht man seit dem 17.Jahrhundert am sichersten als Lotterie-Veranstalter. Benötigt wird das Geld für die Renovierung des Holstentors. Deren Kosten werd nämlich mittlerweile mit einer Million Euro veranschlagt – doppelt so viel wie ursprünglich geplant. Die Wahrzeichen-Benefiz-Lotterie solle im Frühjahr beginnen, sagte Kultursenatorin Annette Borns (SPD) gestern der dpa. Noch weiß man aber weder, wie viel die Holsten-Lose kosten sollen, geschweige denn, ob die Gewinner wirklich Marzipanherzen gewinnen.

CDU und FDP im niedersächsischen Landtag gehen in der Debatte um eine Gesetzesverschärfung gegen Sterbehilfe aufeinander zu. Erst nach einer öffentlichen Fachtagung soll über eine Bundesratsinitiative für eine Verschärfung des Strafgesetzbuches entschieden werden, teilten die Fraktionen am Donnerstag in Hannover mit. Die FDP hatte am Mittwoch im Landtag Pläne von Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) kritisiert, die geschäftsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.