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Archiv-Artikel

nicht handlungsfähig Sozialbehörde ohne Posteingang

Okay, die Sache mit der nach vier Wochen noch nicht vorliegenden Eingangsbestätigung könnte man als Lappalie verbuchen.

Kommentar vonBenno Schirrmeister

Aber andererseits ist ihr Fehlen symptomatisch für den Umgang der Sozialbehörde mit denen, die ein berechtigtes Anliegen haben: Die Behindertenverbände bitten sogar gesondert um eine Empfangsbescheinigung. Und ihr Schreiben ist nicht irgendein Privatbrief. Sondern ein förmlicher Widerspruch gegen eine Entscheidung der Behörde: Das neue Sozialzentrum-Süd verletze vier Rechtsnormen, zwei Landes- und zwei Bundesgesetze, heißt es in dem Dokument. Die Rechtmäßigkeit des Umzugs wird damit angefochten – sprich: das gerichtliche Vorverfahren für die Verbandsklage eröffnet.

Darauf wäre zu reagieren gewesen. Dass man es unterlässt, hat, wenn man böse Absicht nicht unterstellen mag, nur zwei mögliche Ursachen: Entweder fehlt es an Kompetenz, den Vorgang einzuordnen – dafür spricht, dass selbst der kommissarische Leiter des Amtes für Soziale Dienste erstaunliche Wissenslücken ausgerechnet in Sachen Sozialgesetzgebung offenbart hat. Oder aber man gibt sich weiter wie bisher der allgemeinen Bräsigkeit hin. Die aufzubrechen, das war, was man sich von der neuen Senatorin Ingelore Rosenkötter erhofft hatte.