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nachrichten

Hamburg lockert Tanzverbot an Karfreitag

Die Stadt Hamburg lockert das Karfreitags-Tanzverbot. Es gilt vom kommenden Karfreitag an jeweils von fünf bis 24 Uhr, wie Senatssprecher Marcel Schweitzer mitteilte. Der Senat habe den Beschluss in Abstimmung mit der evangelischen und der katholischen Kirche gefällt. Bislang galt das Verbot von zwei Uhr am Karfreitag bis um zwei Uhr des Folgetags. Im vergangenen Jahr war in Hamburg ein Streit um das Karfreitags-Tanzverbot entbrannt, nachdem Beamte in 67 Clubs die Einhaltung kontrolliert hatten. Die Linksfraktion und das Clubkombinat Hamburg, ein Zusammenschluss von Kneipen, Bars und Clubs, kritisierten die Kontrollen und sprachen sich gegen ein Tanzverbot am Karfreitag aus. (epd)

Schleswig-Holstein kappt Bestandsmieten

Für Mieterhöhungen in besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es wieder eine Kappungsgrenze. Bei bestehenden Verträgen darf die Miete dort innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden, wie das für Wohnungsbau zuständige Innenministerium nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag mitteilte. Die Regelung gilt in 62 Städten und Gemeinden des Landes, darunter Kiel, Lübeck und Flensburg. Betroffen seien auch viele Kommunen in den Tourismusregionen sowie Städte und Gemeinden in der Nähe zu Hamburg. Die Verordnung tritt zum 1. Mai in Kraft und gilt für fünf Jahre.(dpa)

Bremen willStahlwerk-Umbau fördern

Der Bremer Senat hat wie erwartet beschlossen, den Umbau des Bremer Stahlwerks mit Landesmitteln zu fördern. Bereitgestellt werden rund 251 Millionen Euro aus dem Anfang März vereinbarten Sondervermögen, wie aus einer Mitteilung von Dienstag hervorgeht. In dem Werk soll künftig mit Wasserstoff vergleichsweise klimafreundlich Stahl produziert werden. Anfang Februar hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, dass die Umstellung der Produktions­standorte Bremen und Eisenhüttenstadt (Brandenburg) mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden soll. ArcelorMittal Bremen teilte auf Anfrage mit, dass eine Investitionsentscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden soll. Noch werde geplant. (dpa)

Niedersachsen will Kinder vor Gericht besser schützen

Die Niedersächsische Landesregierung möchte Kinder, die als Zeugen bei Sexualstraftaten vor Gericht aussagen müssen, besser schützen. Eine Gesetzesinitiative sehe vor, die Möglichkeiten für Videovernehmung von minderjährigen Zeugen in einem gesonderten Raum zu erweitern und so psychische Belastungen zu minimieren, teilte das Landeskabinett mit. Bislang lässt das Gesetz den Angaben zufolge Videovernehmung von Minderjährigen in Gerichtsverhandlungen nur dann zu, wenn die dringende Gefahr eines „schwerwiegenden Nachteils“ für das Wohl des Kindes besteht. Ziel der niedersächsischen Gesetzesinitiative ist es, durch eine Ergänzung des Paragrafen 247a Abs.1 der Strafprozessordnung, die Hürden für eine Videovernehmung abzusenken. Ausreichend wäre dann, „wenn bei der Vernehmung im Gerichtssaal und Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeugin oder des Zeugen zu befürchten ist“.(dpa)

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