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NPDler zurecht ausgeschlossen
Ein NPD-Funktionär aus Schleswig-Holstein, der von seinem Sportverein TuS Appen ausgeschlossen wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gebe einem Verein das Recht, über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Tritt ein privater Amateur-Breitensportverein extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegen, sei das nicht zu beanstanden. Der Kläger ist langjähriges NPD-Mitglied und war Landesvorsitzender seiner Partei. Der Verein hatte mehrfach erfolglos versucht, ihn auszuschließen. Schließlich wurde 2018 in die Satzung eine neue Regelung eingefügt, wonach nur Mitglied sein könne, wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. (dpa)
Neue Abteilung für Artenschutz
Im Niedersächsischen Umweltministerium wird eine neue Abteilung „Natur- und Artenschutz“ eingerichtet. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Hannover mit. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, hieß es. Die Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen und der Schutz der bedrohten Natur seien drängende Aufgaben. Zudem werde ein eigenes Referat für den Moorschutz eingerichtet. Die Aufgabe der Transformation der Moorentwicklung und -nutzung solle dort vorangebracht werden. (epd)
Roststellen im AKW Brunsbüttel
An mehreren Aufbewahrungsbehältern für radioaktive Abfälle im stillgelegten AKW Brunsbüttel haben Experten Roststellen entdeckt. Radioaktive Stoffe seien aus den sogenannten Presstrommeln nicht ausgetreten, teilte das Umweltministerium Schleswig-Holstein am Dienstag mit. Bei Kontaminationsmessungen seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Presstrommeln dienen dazu, das Volumen der beim Abbau der Anlage entstehenden Abfälle zu reduzieren. (dpa)
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