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Fehmarnbelt-Streit vertagt
Im Streit über die staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland droht der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage. Der zuständige Gutachter empfahl am Donnerstag, die Rechtsmittel der Brüsseler Behörde gegen ein Urteil erster Instanz für unzulässig zu erklären. Die Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet. Die Fehmarnbeltquerung ist ein geplanter 20 Kilometer langer Tunnel zwischen dem deutschen Puttgarden und dem dänischen Rødby. Mehrere Fährbetreiber klagen gegen die von Dänemark angekündigten staatlichen Hilfen für den Konzern Femern A/S, der für Planung, Bau und Betrieb der Verbindung über den Fehmarnbelt zuständig ist. Die Reedereien kritisieren Wettbewerbsverzerrung. Ihre Klage richtet sich gegen die EU-Kommission, die 2015 nicht einschritt. Das EU-Gericht gab den Reedereien 2018 in wichtigen Punkten Recht. Nach dem Gutachten des zuständige Generalanwalts Giovanni Pitruzzella könnte dieses Urteil Bestand haben. Allerdings laufen inzwischen nach Angaben des EuGH weitere Klagen gegen die Beihilfen, sodass sich der Rechtsstreit noch Jahre hinziehen könnte. (dpa)
Millionen für Skihalle
Das Land Niedersachsen fördert den Snow Dome in Bispingen mit 1,3 Millionen Euro. Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) übergab dem Unternehmen Skihallen-Service am Donnerstag den Förderbescheid. Damit soll die Skihalle im Heidekreis um ein Hotel erweitert werden. Insgesamt werden damit Investitionen in Höhe von 6,5 Millionen Euro angestoßen, wie es in einer Mitteilung des Ministeriums hieß. Durch die Investition entstünden 15 neue Arbeitsplätze, darunter zwei Ausbildungsplätze. „Die Lüneburger Heide ist nach wie vor ein beliebtes Reiseziel“, sagte Althusmann: „Wir möchten den Tourismus als Wirtschaftszweig in unserem Land hier und in ganz Niedersachsen auch über die Coronakrise hinaus wettbewerbsfähig halten und noch attraktiver machen.“ (dpa)
Sparda-Betriebsrat darf bleiben
Die Sparda-Bank Hannover ist nun auch vor dem Landesarbeitsgericht in der zweiten Instanz mit ihrer Kündigung des stellvertretenden Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Detlev Hagenkord gescheitert. Die Bank hatte ihm vorgeworfen, an einer Telefonkonferenz teilgenommen zu haben, die ihn nicht betraf und damit Mitarbeiter belauscht zu haben. Dem folgte das Arbeitsgericht nicht, weil Hagenkords Anwesenheit zumindest für einen Teil der Kollegen ersichtlich war. (taz)
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