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Beim Namen nennen
Die Hamburger Vorsitzende von Pro Familia, Kersten Artus, darf den Namen eines Abtreibungsgegners nennen. Das Landgericht wies am Freitag eine Unterlassungsklage des Studenten ab, der sich auf seine Persönlichkeitsrechte berufen hatte. Artus hatte seinen Namen in Online-Beiträgen genannt, weil er Ärzte angezeigt hatte, die in seinen Augen für Schwangerschaftsabbrüche geworben hatten. Ende Februar hatte der Bundestag die Reform des § 219a beschlossen, der regelt, dass Ärzte und Kliniken lediglich angeben dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, weitere Infos sind aber untersagt. (epd)
Altona Nord bleibt erhalten
Die soziale Erhaltungsverordnung gilt jetzt auch in Altona Nord. Das hat die Bezirksversammlung am Donnerstag einstimmig beschlossen. Vorausgegangen war dem ein mehrjähriges Prüfverfahren. Das Instrument erschwert unter anderem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie Luxussanierungen. (taz)
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