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Gymnasium verklagt Behörde wegen Inklusion
Das Gymnasium Horn klagt wegen der Inklusion gegen das Bildungsressort vor dem Verwaltungsgericht. Die Schule wehrt sich dagegen, ab dem kommenden Schuljahr in einer fünften Klasse SchülerInnen mit Behinderungen aufnehmen zu müssen. Ob das Gymnasium klagebefugt ist, muss das Gericht klären. Es sei das erste Mal, dass eine Schule gegen die Senatorin vorgehe, sagte das Bildungsressort – und sieht sich im Recht. Die Linke spricht von einem „fatalen Signal“. Dass fast nur Oberschulen die Inklusion schulterten, sei falsch. Die Schulleitung sollte die Klage „schleunigst zurückziehen“, fordert die Linke. Die GEW reagierte „mit Empörung und Scham“, die Grünen erklärten: „Gymnasien sind keine inklusionsfreie Zone.“ Die CDU findet, für Gymnasien eigne sich die Inklusion „nicht in jedem Fall für jede Art von Beeinträchtigung“. Die Umsetzung gefährdet die Akzeptanz von Inklusion „ungemein“. (taz)
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