nachrichten:
Radio Bremen unterlässt Wiederholung
Eine Unterlassungserklärung hat Radio Bremen bezüglich einer Website-Ausgabe vom 16. Januar 2017 im Zuge eines Verfahrens vorm Landgericht abgegeben. Das werten die vier Kläger Weser-Kurier, Nordsee-Zeitung, Osterholzer Kreisblatt und Delmenhorster Kreisblatt als Sieg. Im Streit ging es darum, ob die Website presseähnlicher ist, als vom Staatsvertrag erlaubt. Die Landesrundfunkanstalt hat sich nun verpflichtet, den Web-Auftritt so nicht zu reproduzieren, außerdem trägt sie die Kosten des Verfahrens. Allerdings hatte sie kurz nach Beginn des Verfahrens bereits präventiv den eigenen Netzauftritt umgekrempelt. (taz)
Trainingspreise neu berechnet
Ab 2018 sollen die Vereine für die Nutzung von Bezirkssportanlagen Gebühren nach Zahl ihrer Teams bezahlen. Dabei sollen nach Deputationsbeschluss alle Mannschaften gleich gewichtet werden. Das bedeute für einige Vereine Entlastungen, für andere Mehrkosten, so die Sportsenatorin Anja Stahmann (Grüne). (taz)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen