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Bundes-Fanprojekte kritisieren Hamburger Polizei
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) hat die Hamburger Polizei für ihren Einsatz gegen Werder-Fans beim vergangenen Fußball-Nordderby kritisiert. Wie die taz berichtete, hatten Zivilbeamte dabei auch ihre Waffen gezogen. „Eine solche Vorgehensweise gegenüber Fans ist für uns nicht tragbar“, erklärte die BAG am Montag. „Uns stellt sich hier die Frage der Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Handelns.“ Es sei „nicht verständlich“, dass der Einsatz der Polizei zu keiner Zeit kritisch reflektiert oder hinterfragt, sondern auch im Nachhinein für gerechtfertigt bezeichnet werde. Die Hamburger Polizei hatte beim Fußballbundesliga-Spiel zwischen dem HSV und Werder Bremen 171 Werder-Ultras über sechs Stunden lang festgehalten, durchsucht und anschließend nach Hause geschickt. Sie seien „konspirativ“ angereist, um gewaltsam gegen HSV-Anhänger vorzugehen, so der Vorwurf. Ein Hamburger Polizeisprecher hatte der taz erklärt, die Beamten hätten ihre Schusswaffen nicht direkt auf Personen gerichtet. Das Vorgehen vor Ort sein „notwendig und angemessen“ gewesen. Die BAG fordert nun eine selbstkritische Aufarbeitung der Vorfälle. (taz)
EU-Kind hat Anspruch auf staatliche Unterhaltshilfe
Kinder aus EU-Staaten haben in Deutschland Anspruch auf staatliche Unterhaltshilfe, wenn sie durch regelmäßigen Schulbesuch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen im Fall eines neunjährigen Grundschülers aus Rumänien entschieden, dessen Vater die Familie verlassen und keinen Unterhalt bezahlt hat. Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, können Kinder den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser beträgt je nach Alter bis zu 268 Euro. Die Behörde fordert das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. (dpa)
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