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mopsprozess: mamae sind kein arbeitsgerät

Der Busen der dänischen Stripperin Lia Damen wird von den Steuerbehörden nicht als „notwendiges Arbeitsgerät“ anerkannt. Wie die Zeitungen in Kopenhagen am Mittwoch berichteten, schmetterte die dritte und letzte Klageinstanz des Steueramtes eine Beschwerde der 29-jährigen Nackttänzerin aus Vejle ab, da bei diesem Körperteil der „berufliche und private Nutzen“ schwer voneinander zu trennen sei. Die blonde Tänzerin hatte beim ersten Anlauf die umgerechnet 5.000 Mark Kosten für eine Brustvergrößerung als Betriebsausgabe anerkannt bekommen und später Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid der zweiten Instanz eingelegt (Die Wahrheit berichtete am 21. 9. 2000). Der wurde nun endgültig bestätigt, obwohl Frau Damen persönlich zur Verhandlung erschien, um dort ihre Arbeitsgeräte vorzuführen. Das Interesse der Kommissionsmitglieder schätzte Damen anschließend als „überraschend gering“ ein. Sie kann sich damit trösten, dass ihr Einkommen durch die Berichterstattung auf das Doppelte gestiegen ist.

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