miethai &coUrlaubszeit: Sorglos in die Sommerferien
Die Sommerferien haben begonnen und viele MieterInnen verabschieden sich in den wohlverdienten Urlaub. Leider vergessen einige dabei, die Angelegenheiten rund um ihre Wohnung zu erledigen. Hier einige Tipps, die böse Überraschungen verhindern sollen.
Schlüssel: Einige Mietverträge enthalten die Klausel, dass die Mieter bei längerer Abwesenheit den Schlüssel bei Hausmeister oder Vermieter abgeben müssen. Diese Klausel ist unwirksam und somit nicht verpflichtend. Ratsam ist aber, den Schlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Diese Person muss dem Vermieter nicht zwingend benannt werden.
Allerdings sollte gewährleistet sein, dass die Wohnung ordnungsgemäß belüftet wird. Auch die Post sollte während der Abwesenheit angenommen werden. Volle Briefkästen weisen Einbrecher auf leichte Beute hin. Bei notwendigen Instandsetzungsarbeiten kann der Vermieter verlangen, dass auch während der Abwesenheit der MieterInnen die Wohnung zugänglich gemacht wird.
Post: MieterInnen sollten unbedingt darauf achten, einer vertrauten Person Postvollmacht zu erteilen. Die Vordrucke gibt es bei der Post. Was einige nicht wissen: Eine Zustellungsurkunde, mit denen zum Beispiel eine Klageschrift des Gerichts verschickt wird, gilt mit der Niederlegung als zugestellt. Die Fristen beginnen ab diesem Datum zu laufen. Diese Zustellungsurkunden werden nur an die Personen ausgehändigt, die obengenannte Postvollmacht vorweisen können.
Wer ein Schriftstück des Gerichts erwartet, sollte nicht nur eine Postvollmacht erteilen, sondern auch die weitere Verfahrensweise absprechen (z.B. Gang zum Mieterverein oder zur Rechtsanwältin, die bereits vorab bevollmächtigt worden sind, für die Urlauber tätig zu werden).
Na dann – gute Reise.
Fotohinweis: Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20259 Hamburg, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de
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