miethai & coSchwankungen in der Betriebskostenvorauszahlung: Vorsicht Fallen
Vermieter versuchen immer wieder ohne Vorlage einer Betriebskostenabrechnung “aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen“ die Betriebskostenvorauszahlungen zu erhöhen. Dies ist jedoch nicht zulässig.
Eine Erhöhung der Vorauszahlungen kann der Vermieter immer nur dann verlangen, wenn er diese gemäß § 560 Abs. 1 BGB ausreichend begründet. Versucht der Vermieter, die Erhöhung mit dem Verweis auf eine Pressemitteilung durchzusetzen, so sehen die Gerichte dies als nicht ausreichend an. Ausreichend und üblich ist in der Regel jedoch die Vorlage einer aktuellen Betriebskostenabrechnung, mit welcher der Vermieter nachweist, dass er mit den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen nicht ausgekommen ist und deshalb eine Nachzahlung fordert.
Ist die Abrechnung korrekt, so ist der Nachzahlungsbetrag durch die Anzahl der abgerechneten Monate (meistens zwölf Monate) zu teilen. Der errechnete Betrag entspricht dann dem monatlich zulässigen Erhöhungsbetrag. Damit nimmt die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung einen immer größeren Stellenwert ein, da viele Abrechnungen fehlerhaft erstellt werden.
Insbesondere werden gern Kosten auf die Mieter umgelegt, deren Umlage gar nicht zulässig ist. Sobald der Mieter eine Betriebskostenabrechnung erhält, sollte er sich rechtlich beraten lassen, damit er am Ende nicht mehr zahlt als er eigentlich müsste. Für Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum bis in den September 2001 hineinreicht, gilt dieses nach neuem Recht aber auch in die andere Richtung. Der Vermieter muss im Falle eines Mieterguthabens die Vorauszahlung senken.
Kommt er dem nicht nach, so kann mieterseits die Vorauszahlung gesenkt werden. Das muss allerdings dem Vermieter gegenüber schriftlich erklärt werden.
Fotohinweis: Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20259 Hamburg, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen