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Archiv-Artikel

miethai & co Mietvertragsabschluss Schriftlich ist besser

Vor dem Mietvertragsabschluss liegt in der Regel eine Wohnungsbesichtigung, bei der Vermieter und Mieterin oder Makler und Mieterin anwesend sind. Häufig werden dabei Versprechungen von Vermieter und Makler gemacht, dass in der Wohnung noch bestimmte Mängel beseitigt oder noch Einbauten und ähnliche Arbeiten vom Vermieter vorgenommen werden sollen.

Es ist hierbei nicht selbstverständlich, dass diese Vereinbarungen auch im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. In vielen Fällen halten sich die Vermieter auch an die getroffenen Vereinbarungen und richten die Wohnung so wie besprochen her. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen die Herrichtung der Wohnung strittig wird. Mieterinnen sind dann meist in einer sehr ungünstigen Situation, da sie es sind, die kurzfristig umziehen müssen.

Ein schriftliches Festhalten aller Vereinbarungen sorgt für Klarheit. Wichtig ist daher, dass Mieterinnen darauf achten, dass alle Vereinbarungen über die Herrichtung der Wohnung schriftlich im Mietvertrag vorhanden sind oder mindestens diese Vereinbarungen vor Zeugen getroffen wurden. Es macht also Sinn, jemanden zur Wohnungsübergabe mitzunehmen. Ausreichend zum Nachweis der entsprechenden Vereinbarungen kann auch sein, dass diese im Übergabeprotokoll vermerkt sind.

Für (zukünftige) SAGA-Mieter ist es wichtig zu wissen, dass es bei der SAGA häufig vorkommt, dass Wohnungen ohne Tapeten übergeben werden. Auch wenn bei der Wohnungsbesichtigung vor Mietvertragsabschluss die Tapeten noch da waren, kann es sein, dass die Mieterin erst nach Schlüsselübergabe feststellt, dass keine Tapeten mehr an den Wänden sind. Hier macht es Sinn, bei der Wohnungsübergabe danach zu fragen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de