meinungsstark:
Stellungnahme
„Worüber der Theologe schwieg“,
wochentaz vom 29. 3–4. 4. 25
Caroline Fetscher wirft in ihrem Artikel Albert Schweitzer vor, worüber er „geschwiegen“ habe: über die jüdische Herkunft seiner Frau Helene, dass jüdische Exilanten in seinem Urwaldspital Zuflucht und Arbeit fanden, über den Holocaust und manches mehr. Was hätte es genützt, wenn Schweitzer den Holocaust angeklagt hätte. Fernab in Afrika, wo er um das Überleben seines Spitals kämpfte, das während des Zweiten Weltkrieges wie auch sonst in seinen Händen lag – nicht etwa „in Händen jüdischer Exilanten“, wie Fetscher behauptet; diese waren lediglich seine Mitarbeiter. Schweitzer ging es um eine übergreifende ethische Botschaft an die Menschheit, die alles aus dem Sumpf geistiger Verblendung zieht, was an Rassismus, Holocaust und sonstigen Erscheinungen der Unmenschlichkeit grassiert: Eine universelle Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben, die eine ins grenzenlose erweiterte Verantwortung für alles, was lebt, einschließt!
Dr. Gottfried Schüz, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsches Albert-Schweitzer-Zentrum, Frankfurt am Main
Digitale Seitenwende
„Unter Druck“, taz vom 2. 4. 25
Es ist verständlich, dass jeden Tag in der taz Überzeugungsarbeit für die kommende digitale Zeitung gemacht wird. Die Aufzählung der Nachteile einer gedruckten Zeitung erweckt den Eindruck, dass eine digitale Ausgabe absolut umweltfreundlich ist. Aber die unzähligen Datenströme, die vielen Server, die Endgeräte laufen leider auch nicht ohne Energie. Nicht zu vergessen die vielen Arbeitsplätze, die in der Herstellung und im Vertrieb wegfallen. Margret Lochner, München
Französische Justiz
„Recht so?“, taz vom 1. 4. 25
Die Strafe für Le Pen „steht in keinem Verhältnis zur Schwere ihrer Straftaten“? Wie viel zig Millionen sollen denn veruntreut werden dürfen, bevor Politiker aus dem Verkehr der Demokratie gezogen werden dürfen? Nein, die Maßnahme selbst ist völlig in Ordnung. Für kritikwürdig halte ich allerdings, dass es gegen die vorläufige Anordnung des Kandidaturverbots durch das Strafgericht erster Instanz offenbar kein Rechtsmittel gibt. Das ist aber nicht der Richterin anzulasten, die das geltende Recht anzuwenden hatte.
Adolf Claussen, Bremen
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