meinungsstark:
Die Abschusslisten der Jäger
„Abschusslisten für Raubtiere: Jäger erschießen Wölfin. Erstmals wurde in Deutschland ein Wolf legal getötet, weil er Schafe gerissen haben soll. Umweltschützer kritisieren weitere ‚geheime Abschusslisten‘ “, taz vom 14. 2. 21
Dem falschen Ansatz der genehmigten Jagd auf „geschützte Arten“ muss entschieden widersprochen werden. Der Wolf kann nicht wissen, das die etwas blöden Herdentiere, im Unterschied zu Rehlein und Hirschlein, keine ihm zugestandene Nahrungsquelle sind. Dass er sich als Art bei uns ausbreitet, hat vor allem mit der abnormen Wilddichte hierzulande zu tun, die ja auch Forstbetrieben das Leben erschwert. Und dass ein gesunder Wolf sich von einem lächerlichen Zäunchen nicht abhalten lässt, sein Rudel zu ernähren, spricht eigentlich nur für ihn. Herdenschutzhunde sind die adäquate Antwort auf das durch abnorme Wilddichte verursachte Problem. Stünde bei uns nicht hinter jedem Busch ein Rehbock, wäre der Wolf möglicherweise überhaupt nicht eingewandert, außerdem würde eine für die Menschenart lebensnotwendige Umgestaltung „unserer“ Wälder ohne die viel zu vielen junge Triebe abfressenden Rehlein und Hirschlein einfacher möglich und die wären bei ausreichendem Herdenschutzhundbestand auch eine artgerechte Nahrungsquelle für Gevatter Isegrim. Klaus-Joachim Heuser, Gütersloh
„Restekategorie“ Schizophrenie?
„Attentäter von Hanau: Psychogramm eines Killers. Vor einem Jahr tötete der rechtsextreme Bankangestellte Tobias R. zehn Menschen. Eine Analyse von Tätern, die mit den Spaltungen des Ichs nicht klarkommen“, taz vom 14. 2. 21
Als mir die fehlerhafte Benennung der Tatorte in Hanau als „Sushi-Bars“ (statt „Shisha-Bars“) auffiel, dachte ich noch: „Na ja, das kann wohl mal passieren.“ Im Verlauf des Texts entstand bei mir dann allerdings doch der Eindruck, dass das selbsternannte Psychogramm grobe inhaltliche Fehler enthält und seinem Namen nicht gerecht wird: Paranoide Schizophrenie als „Restekategorie“ für „total verrückte“ Menschen einzuordnen, geht an der Realität vorbei und ist zudem äußerst verletzend gegenüber allen Personen, die tatsächlich von diesem belastenden Störungsbild betroffen sind. Für das Stellen dieser Diagnose gibt es konkrete, spezifische Kriterien, die einfach in den gängigen Klassifikationssystemen psychischer Störungen (zum Beispiel im ICD-10 unter F-20.0) nachzulesen sind. Narzissmus dann als mehr oder weniger äquivalentes Label zu bezeichnen, ist ebenso reduzierend und falsch: Narzissmus ist eine Persönlichkeitseigenschaft, die grundsätzlich allen Menschen zugeschrieben wird. In extremer Ausprägung kann von der Narzisstischen Persönlichkeitsstörung gesprochen werden, die in manchen Fällen der Beschreibung im Text entsprechen mag – dies ist allerdings wirklich selten der Fall. Auf Basis dieser falsch zusammengefassten Fakten stellt der Autor sich über die Fachleute und unterstellt ihnen eine „überholte Vorstellung“ sowie „keine Lust, groß drüber nachzudenken“, um dann anschließend einige intellektuell und psychoanalytisch klingende Gedanken zu entwickeln. Der Text ließ mich eher vermuten: keine Lust, groß zu recherchieren. Ivo Ritter, Leipzig
App frisst Grundrechte?
„Chancen der Coronapandemie: Merkel plus“,
taz vom 13./14. 2. 21
„Grün heißt Kneipe, Rot heißt polizeilich überprüfte Quarantäne.“ Wie bitte, was?! Wird hier ein Kneipenbesuch mit grundgesetzlich verbrieften Grundrechten auf eine Stufe gestellt? Echt jetzt?! Freiheit durch „autoritäre politische Instrumente?“ Nein, vielen Dank! Bitte einmal zu Ende denken. Demnächst schon bald auch in deiner Stadt: Polizeieinsatz in der Eckkneipe, schon wieder ein Positiver, der sein Smartphone nicht zu Hause gelassen hat … „Datensensible Corona-App“?! Wenn Algorithmen, die kein Mensch kontrolliert, darüber entscheiden, welche Grundrechte gelten – was soll das?! Retten wir die Freiheit – indem wir sie abschaffen! Vielleicht besser in die Spalte: „dafür wurde die taz nicht gegründet.“
Jost Guido Freese, Düsseldorf
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