: „mehmets“ rückkehr
3 Tage Deutschland
„Mehmet“ darf zurück nach Deutschland – vorerst aber nur für drei Tage. Die Münchner Ausländerbehörde erteilte ihm für die morgige Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis. Zu klären ist, ob der heute 18-Jährige, der 1998 in die Türkei abgeschoben wurde, Anspruch auf eine neue Aufenthaltserlaubnis hat. Mehmet hatte als Kind rund 60 Straftaten begangen. Als er kurz nach seinem 14. Geburtstag – nun strafmündig – einen Raub beging, schickte ihn die Stadt München in die Türkei, obwohl Mehmet in Deutschland aufwuchs. Sollte das Gericht für Mehmets Rückkehr entscheiden, muss er eventuell bald ins Gefängnis. „Wenn er wiederkommt, werden wir die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beantragen“, sagte der Chef der Staatsanwaltschaft München der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. CHR
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen