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Putin zeigt sich bei DW-Streit gesprächsbereit

Im Streit um das Sendeverbot für die Deutsche Welle (DW) in Russland hat der russische Präsident Wladimir Putin Gesprächsbereitschaft signalisiert. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag mit Bundeskanzler Olaf Scholz in Moskau kündigte er an, sich Gedanken darüber zu machen, „wie das Problem gelöst werden kann“. Er wolle keine Details nennen, um die Situation nicht zu verkomplizieren.

Zuvor hatte Russland das Büro der Deutschen Welle in Moskau geschlossen und ein Sendeverbot für das russischsprachige Programm erteilt. In Russland tätige Mit­ar­bei­te­r:in­nen mussten ihre Akkreditierungen abgeben.

Russland reagierte damit auf die Entscheidung der deutschen Medienanstalten, die Ausstrahlung von RT DE in Deutschland zu untersagen. Grund war, dass der Sender über keine deutsche Sendelizenz verfügte. (taz)

Sarah Palin scheitert mit Klage gegen „New York Times“

Die frühere US-republikanische Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin ist mit einer Verleumdungsklage gegen die New York Times (NYT) gescheitert. Ein Geschworenengericht in New York sprach die renommierte Zeitung am Dienstag vom Vorwurf frei, 2017 in einem Leitartikel bewusst den Ruf der einstigen Gouverneurin des Bundesstaats Alaska geschädigt zu haben. Der Zivilprozess war wegen seiner möglichen Auswirkungen auf das Presserecht in den USA mit großer Aufmerksamkeit verfolgt worden.

Der Leitartikel hatte eine Schuss­waf­fen­attacke im Jahr 2011 im Bundesstaat Arizona mit sechs Toten mit einer Wahlkampfanzeige von Palins politischem Aktionskomitee in Verbindung gebracht. Die umstrittene Anzeige, die kurz vor dem Anschlag geschaltet wurde, zeigte den Kongressbezirk der demokratischen Abgeordneten Gabrielle Giffords im Fadenkreuz einer Schusswaffe. ­Giffords selbst wurde bei dem Anschlag schwer verletzt.

Die NYT musste den Leitartikel aber am nächsten Tag korrigieren. Die Zeitung räumte ein, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Täter durch die Anzeige zu seiner Tat getrieben worden sei.

Palin verklagte in der Folge die NYT. Für eine erfolgreiche Klage hätte bewiesen werden müssen, dass die NYT-Jour­na­lis­t:in­nen eine Falschinformation absichtlich und mit böser Absicht verbreiteten. Das traf in diesem Fall nicht zu. (afp)

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