: lokalkoloratur
Als er mit nacktem Hintern in den nahen Wald entkam, wähnte sich Dieter Bohlen auf der Flucht vor Verbrechern. Seine ebenfalls nackte Freundin Estefania an der Hand, die Scham vor lauter Panik nicht einmal notdürftig verdeckt, glaubte der Popstar in jener Augustnacht voriges Jahr, um sein Leben zu rennen. Dabei war er soeben selber zum Staftäter geworden, denn nicht Einbrecher hatten ihn bedroht, sondern Dieter Bohlen war es gewesen, der auf seinem Anwesen in Tötensen mit einer Schrotflinte wild um sich geschossen hatte. Die vermeintlichen Einbrecher entpuppten sich schließlich als Polizisten und Bohlen sich als Besitzer einer illegalen Flinte. Waffenschein und Besitzkarte besaß er nicht. Nun soll er dafür zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Amtsgericht Tostedt vorgeschlagen, dem Musikproduzenten einen Strafbefehl über 47.500 Euro zu schicken. Die setzen sich zusammen aus 25 Tagessätzen zu je 1900 Euro, denn so hoch haben die Ermittler die täglichen Einkünfte des Musikproduzenten geschätzt. Stimmt das Amtsgericht dem zu und willigt auch Bohlen in die Zahlung ein, wäre der Fall vom Tisch und müßte nicht mehr vor Gericht verhandelt werden. Damit bliebe ihm eine öffentliche Gerichtsverhandlung mit Medienrummel erspart. Was für Bohlen allerdings ebenso zum Grund werden könnte, den Strafbefehl abzulehnen. Denn schlechte Presse hat der 49-Jährige nun wirklich noch nie gescheut. EE