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Archiv-Artikel

letzte änderungen

Hymne und Euratom

Erst kurz vor Schluss fiel es auf: Der 250-seitige Verfassungsentwurf enthielt keinen Hinweis auf die EU-Symbole: Die Europaflagge, die Hymne „Ode an die Freude“ und das Motto „Geeint in Vielfalt“. Vergessen hatte man auch den Europatag, den 9. Mai. Keinen Verfassungsrang erhält dagegen der Euratomvertrag, der in seiner bisherigen Form erhalten bleibt. Auf Wunsch Frankreichs wurde der Artikel zu kulturellen Dienstleistungen geändert: Wenn Abkommen die kulturelle Vielfalt der EU gefährden könnten, ist eine einstimmige Entscheidung des Rats nötig. Weiter gestärkt wurde das EU-Parlament: Wenn Änderungen der Verfassung nötig sind, darf es mitentscheiden, ob dazu ein neuer Konvent einberufen wird. Und auch die Rolle der Finanzminister der Euro-Staaten wurde aufgewertet: Sie können eigene Maßnahmen zur Überwachung der Haushaltsdisziplin erlassen.