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Archiv-Artikel

lauschangriff Razzien als Vorwand

Nun ist amtlich, was bislang leicht als Verschwörungstheorie linksradikaler Paranoiker abzutun war: Die Bundesanwaltschaft hat die Razzien im Vorfeld des G 8-Gipfels offenbar nicht im Dienste der Verbrechensaufklärung durchführen lassen. Die Ermittler werden geahnt haben, dass sie nichts Verwertbares finden, selbst wenn sie bei den „richtigen“ Leuten anklopfen sollten. Aber die Staatsschützer brauchten die Durchsuchungsbeschlüsse als „Türöffner“, um ihre Wanzen zu installieren.

KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE

Der Antiterrorparagraf 129a ist in der Terrorhysterie um die dritte Generation der RAF bewusst weit gefasst worden. Abgefackelte Autos erfasst aber selbst diese Allzweckwaffe der Bundesanwaltschaft nicht. Und das Eindringen in die Privatsphäre, vom Bundesverfassungsgericht zu Recht mit hohen Hürden bewehrt, rechtfertigt er wegen solcher Lappalien schon gar nicht.

Die Bundesanwälte haben sich gewaltig verhoben. Und wie es aussieht, werden sie dafür vom Bundesgerichtshof eine Ohrfeige kassieren. Dann müssten personelle Konsequenzen folgen.