klagende kommunen : Verfassung könnte Städten helfen
Wer bezahlt die schöne neue Familienpolitik? Wie schafft es der Staat, den großen Versprechungen von besserer Kinderbetreuung und Nachwuchsförderung Taten folgen zu lassen? Das neue „Megathema“ Familie wurde in der Bundespolitik ausgerufen, vom „Jahr des Kindes“ hat NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gesprochen. Doch was in Berlin und Düsseldorf versprochen und geplant wurde, muss vor Ort in der Provinz umgesetzt werden.
Münsters CDU-Oberbürgermeister Berthold Tillmann sagt es so: „Die Städte stehen leider am Ende der finanzpolitischen Nahrungskette.“ Anders ausgedrückt: Was die große Politik sich an wohlgemeinten Reformen einverleibt, müssen die Städte und Gemeinden auslöffeln.
KOMMENTAR VON MARTIN TEIGELER
Schon jetzt ist die finanzielle Lage der Kommunen schlecht, trotz großer Versprechungen hat sich die Situation der NRW-Städte unter Schwarz-Gelb nicht verbessert. Wenn die Kämmerer von Aachen bis Vlotho auch noch einspringen sollen, weil Landes- oder Bundesgelder für Kitas und andere Kinderbetreuung fehlen, droht ihnen bald der Bankrott.
Vielleicht sollten die Bürgermeister, Kämmerer und Städtetagsvertreter einen Blick in die NRW-Landesverfassung werfen. Seit 2004 ist in dem Rheinruhrgrundgesetz das so genannte „Konnexitätsprinzip“ verankert. Hinter dem Fremdwort verbirgt sich eine simple, aber für alle Kommunen vielleicht hilfreiche Vorschrift: „Wer bestellt, bezahlt.“ Die Neuregelung bedeutet also, dass den NRW-Kommunen nur noch dann zusätzliche Aufgaben vom Land – etwa bei der Kinderbetreuung – übertragen werden dürfen, wenn die Finanzierung gesichert ist. Sollten die Kommunen wirklich wie befürchtet bei der Kinderbetreuung finanziell für das Land einspringen müssen, sollten die Gemeinden ernst machen und die NRW-Verfassung hervorholen. Statt sich nur zu beklagen, sollten die Lokalpolitiker klagen – parteiübergreifend vor dem Landesverfassungsgericht.